aktion tier Igelzentrum Niedersachsen
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Ein Projekt von aktion tier - menschen für tiere e.V.

Das aktion tier Igelzentrum Niedersachsen...

...ist ein Informationszentrum rund um den Igel. Zudem betreiben wir eine Igelstation für in Not geratene Stacheltiere und beraten rund um den Igelschutz.

Karolin Schütte, Tierärztin des aktion tier Igelzentrums, mit einem Igel kurz vor der Auswilderung. Foto: © Carl-Marcus Müller

In unserer Igelstation mit eigener Tierarztpraxis werden verletzte oder hilfsbedürftige Igel aufgenommen und fachkundig versorgt. Sollten Sie einen Igel gefunden haben, der Hilfe benötigt, bringen Sie das Tier bitte nur nach telefonischer Absprache zu uns.So möchten wir sicherstellen, dass wirklich nur Notfälle aus der Natur entnommen werden.

Durch individuelle Beratung vermitteln die Mitarbeiter des aktion tier Igelzentrums zudem vielfältige Informationen zu Biologie, Lebensweise und Schutz der Igel. Gerne können uns Schulklassen besuchen, oder unsere Tierschutzlehrerin kommt in Ihre Einrichtung. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Haben Sie einen Igel gefunden, der Hilfe braucht?

Dann rufen Sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter. Bitte bringen Sie uns keine Igel ohne vorherige Rücksprache. Die Behandlung und/oder Aufnahme hilfebedürftiger Igel erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache!

Spenden via Paypal für die Igelstation

Unser Spendenkonto

aktion tier - Igelzentrum Niedersachsen e.V.
HypoVereinsbank Hannover
IBAN DE22 2003 0000 0020 0369 19
BIC HYVEDEMM300

Keine Bienenhaltung auf dem Balkon

Amtsgericht Hamburg-Harburg, Az.: 641 C 377/13

Keine Bienenhaltung auf dem Balkon

Die Bienenhaltung auf dem Balkon einer Mietwohnung überschreitet den vertragsgemäßen Gebrauch. Der Mieter hat die Bienenhaltung auch bei unwirksamer Tierhalteklausel im Mietvertrag zu unterlassen. Denn das Halten eines Bienenvolkes ist nicht grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Vom allgemeinen vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt ist Tierhaltung grundsätzlich nur bei kleinen Haustieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können und bei denen eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies ist bei einem Bienenvolk, das für die Futtersuche in blühende Landschaften ausschwärmen und dazu nicht nur seine Beute, sondern in jedem Fall auch die vom Bienenhalter angemietete Wohnung verlassen muss, erkennbar nicht der Fall.