aktion tier Igelzentrum Niedersachsen
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Ein Projekt von aktion tier - menschen für tiere e.V.

Das aktion tier Igelzentrum Niedersachsen...

...ist ein Informationszentrum rund um den Igel. Zudem betreiben wir eine Igelstation für in Not geratene Stacheltiere und beraten rund um den Igelschutz.

Karolin Schütte, Tierärztin des aktion tier Igelzentrums, mit einem Igel kurz vor der Auswilderung. Foto: © Carl-Marcus Müller

In unserer Igelstation mit eigener Tierarztpraxis werden verletzte oder hilfsbedürftige Igel aufgenommen und fachkundig versorgt. Sollten Sie einen Igel gefunden haben, der Hilfe benötigt, bringen Sie das Tier bitte nur nach telefonischer Absprache zu uns.So möchten wir sicherstellen, dass wirklich nur Notfälle aus der Natur entnommen werden.

Durch individuelle Beratung vermitteln die Mitarbeiter des aktion tier Igelzentrums zudem vielfältige Informationen zu Biologie, Lebensweise und Schutz der Igel. Gerne können uns Schulklassen besuchen, oder unsere Tierschutzlehrerin kommt in Ihre Einrichtung. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Haben Sie einen Igel gefunden, der Hilfe braucht?

Dann rufen Sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter. Bitte bringen Sie uns keine Igel ohne vorherige Rücksprache. Die Behandlung und/oder Aufnahme hilfebedürftiger Igel erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache!

Das Naturschutzgesetz erlaubt die Aufnahme und Pflege kranker, verletzter und hilfloser Igel. Foto: Pixabay, Erik Karits

Anlaufstellen für Fund-Wildtiere

Hier finden Sie anerkannte Wildtierauffangstationen:
Anerkannte Betreuungsstationen in Niedersachsen

Für medizinische Notfälle (verletzte oder stark kranke Tiere)aus dem Großraum Hannover und Hildesheim ist auch die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover eine Anlaufstelle. Es fallen Kosten an.
Tierärztliche Hochschule Hannover – Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel
Tierärztliche Hochschule Hannover – Hinweise für Finder eines Wildtieres

Igelkundige Tierärzte
Leider können wir hier keine konkreten Anlaufstellen benennen, da es uns nicht möglich ist, die Expertise der Tierärzte zu überprüfen. Wir empfehlen, selbst bei den Tierarztpraxen anzurufen und dies zu erfragen.

Wir freuen uns über Unterstützung!

Spenden via Paypal für die Igelstation

Unser Spendenkonto

aktion tier - Igelzentrum Niedersachsen e.V.
HypoVereinsbank Hannover
IBAN DE22 2003 0000 0020 0369 19
BIC HYVEDEMM300

Gesetzliche Grundlagen für die Zootierhaltung

Wie alles in Deutschland ist auch die Haltung von Tieren in zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen reglementiert. Zumindest theoretisch, denn wie unser Fall in Nauen zeigt, ist auch das Betreiben eines Zoos unter extrem tierschutzwidrigen Gegebenheiten möglich.

Die Zootierhaltung unterliegt in Deutschland zuerst dem Tierschutzgesetz (TierSchG) und ist erlaubnispflichtig. So muss gemäß § 11 Tierschutzgesetz jeder, der Haus-, Nutzoder Wildtiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung hält und öffentlich zur Schau stellt, die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes besitzen.

Neben dieser § 11-Genehmigung muss die praktische Zootierhaltung den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz gerecht werden. Hier heißt es: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Außerdem muss er über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Diese Bestimmungen sind recht allgemein formuliert. Eine Konkretisierung erfolgt hier zum Beispiel durch das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (kurz Säugetiergutachten) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Eine weitere gesetzliche Grundlage für die Zootierhaltung bildet die sogenannte „Zoo-Richtlinie“, welche sich im Gegensatz zum Tierschutzgesetz ausschließlich auf Wildtiere bezieht. Diese 1999 erlassene, europäische Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos legt einheitliche Standards für alle Zoos innerhalb der EU fest. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt für Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). So muss jeder deutsche Zoo, in dem lebende Tiere wildlebender Arten gehalten werden, um sie zur Schau zu stellen, über eine Betriebserlaubnis nach § 42 BNatSchG verfügen. Die Genehmigungspflicht bezieht sich auf die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines Zoos. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde.

Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung/ Betriebserlaubnis sind unter anderem:

  • dass bei der Haltung den biologischen Bedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird und in diesem Zusammenhang die Gehege nach Lage, Größe, Gestaltung und Einrichtung art und tiergerecht sind.
  • dass die Vorschriften des Tierund Artenschutzes beachtet werden.
  • die Pflege und Ernährung der Tiere auf den aktuellen veterinärmedizinischen Erkenntnissen beruhen, systematisch in Form eines schriftlichen Programms erfolgen und tiermedizinische Vorsorge und Behandlungen einschließen.
  • dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird.
  • die Tiere vor Schadorganismen geschützt werden.
  • dass insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Tiere die Öffentlichkeit aufgeklärt und ihr Bewusstsein in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt gefördert wird.
Im sogenannten Säugetiergutachten steht, wieWildtiere zu halten sind.